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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Voltech

410-011 Ausgabe 3

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Alle von VOLTECH INSTRUMENTS LIMITED (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet) geschlossenen Verträge über den Verkauf seiner Produkte (im Folgenden als „Produkte“ bezeichnet) gelten als Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nicht Bestandteil eines Vertrags, es sei denn, sie werden vom Unternehmen in der Auftragsbestätigung des Unternehmens an den Kunden vorgenommen oder ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

1.2 Jeder Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen umfasst diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung des Unternehmens. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den in der Auftragsbestätigung des Unternehmens enthaltenen Bestimmungen hat die Auftragsbestätigung des Unternehmens Vorrang.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang und ersetzen alle anderen Geschäftsbedingungen in Dokumenten oder anderen Mitteilungen, die der Kunde beim Abschluss des Vertrags mit dem Unternehmen verwendet oder die durch Handel, Sitte, Praxis oder Geschäftsgang impliziert sind.

1.4 Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme der Bestellung des Kunden durch das Unternehmen zustande.


2. PREISE

2.1 Ein vom Unternehmen abgegebener Kostenvoranschlag für den Verkauf von Produkten stellt kein Angebot dar. Ein Angebot ist nur 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2 Sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angibt, werden Bestellungen auf der Grundlage angenommen, dass der angegebene Preis keine Mehrwertsteuer, spezielle Verpackungsmaterialien, Speditionsgebühren oder Zölle enthält.


3. ZAHLUNG

3.1 Sofern das Unternehmen nichts anderes schriftlich festlegt, ist die Zahlung vom Kunden vor der Lieferung nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Unternehmens fällig.

3.2 Wenn vereinbart wurde, dass die Zahlung mittels eines Akkreditivs erfolgen soll, muss dies vom Kunden unmittelbar nach Eingang der Annahme der Bestellung des Kunden durch das Unternehmen erfolgen. Das Unternehmen legt in seiner Auftragsbestätigung an den Kunden die Bedingungen fest, unter denen es zur Annahme eines Akkreditivs bereit ist.

3.3 Leistet der Kunde seine Zahlungen gemäß Ziffer 3.1 nicht vollständig, Gemäß dieser Bedingung ist der Kunde (unbeschadet sonstiger Rechte des Unternehmens) verpflichtet, dem Unternehmen Zinsen in Höhe von vier Prozent auf den vorerst nicht gezahlten Betrag zu zahlen, ohne dass das Unternehmen dies benachrichtigen muss Cent pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Lloyds TSB Bank Plc, berechnet vom Datum der fälligen Zahlung bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil und:-

3.3.1 Das Unternehmen ist berechtigt, alle oder andere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit dem Kunden auszusetzen, IMMER VORAUSGESETZT, DASS der Kunde in keinem Fall von seiner Verpflichtung gegenüber dem Unternehmen aus diesem Vertrag entbunden wird oder ein solcher anderer Vertrag; oder

3.3.2 anstelle einer Aussetzung gemäß Unterabsatz 3.3.1. Das Unternehmen ist berechtigt, den entsprechenden Vertrag und/oder jeden anderen Vertrag mit dem Kunden gemäß der nachstehenden Bedingung 11 zu kündigen und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.

3.4 Werden Transportverpackungen oder andere Kosten gesondert vom Preis angegeben, so sind sie dennoch vom Kunden gleichzeitig zu zahlen, als ob sie Teil des Preises wären, und werden als solche behandelt.

3.5 Die Zahlungsfrist ist für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von entscheidender Bedeutung.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Abzug, Gutschrift oder Einbehalt zu zahlen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

3.7 Rückerstattungen liegen im Ermessen der Geschäftsleitung


4 VERSAND UND LIEFERUNG

4.1 Sofern in der Auftragsbestätigung des Unternehmens nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Produkte in den Räumlichkeiten des Kunden. Die Lieferung erfolgt mit der Ankunft der Produkte am Lieferort.

4.2 Das Unternehmen wird zwar alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um angegebene Liefertermine einzuhalten, diese Termine sind jedoch lediglich als Schätzungen oder Erwartungsaussagen zu verstehen. Der Kunde muss dementsprechend die Lieferung der Produkte annehmen, wenn sie angeboten wird, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht ausschlaggebend für den Vertrag.

4.3 Das Risiko für die verkauften Produkte geht mit der Lieferung auf den Kunden über.

4.4 In Fällen, in denen das Unternehmen ausdrücklich dem Abschluss des Beförderungsvertrags zustimmt und/oder die Versicherung der Produkte während des Transports arrangiert, gilt das Unternehmen als ausschließlicher Vertreter des Kunden und gemäß den Unterabschnitten 2 und 3 von Abschnitt 32 des Sale of Goods Act 1979 finden keine Anwendung.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte so bald wie möglich nach der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb von achtundvierzig Stunden nach der Lieferung, zu prüfen. Jegliche Reklamationen wegen unzureichender Lieferung der Produkte oder Reklamationen, dass die Produkte nicht der vom Unternehmen bestätigten Bestellung entsprechen, müssen innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Das Versäumnis, einen solchen Anspruch innerhalb dieser Frist geltend zu machen, bedeutet eine uneingeschränkte Annahme der Produkte und einen Verzicht des Kunden auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Nichtlieferung der Produkte oder der Lieferung falscher Produkte bzw. einem Fehler in der Rechnung des Unternehmens.

4.6 Wenn der Kunde die Lieferung der Produkte nicht innerhalb von 5 Werktagen nach der Mitteilung des Unternehmens über die Bereitstellung der Produkte annimmt, gilt die Lieferung der Produkte am fünften Werktag nach dieser Mitteilung um 9:00 Uhr als abgeschlossen. und das Unternehmen lagert die Produkte und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich Versicherung) in Rechnung. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb von 15 Werktagen nach der Benachrichtigung, ist das Unternehmen berechtigt, die Produkte weiterzuverkaufen.

4.7 Das Unternehmen kann die Produkte in Teillieferungen liefern. Jede Rate stellt einen separaten Vertrag dar. Eine verspätete Lieferung oder ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.

4.8 Das Unternehmen prüft Anträge auf Stornierung einer vom Kunden vor dem Versand von Produkten erhaltenen Bestellung, eine solche Stornierung liegt jedoch im Ermessen des Unternehmens.


5. EIGENTUM

5.1 Ungeachtet der Lieferung der Produkte (oder aller Dokumente, die die Produkte repräsentieren) verbleibt das Eigentum an den Produkten beim Unternehmen, bis der Kunde das Unternehmen vollständig für die Produkte bezahlt hat oder alle anderen Beträge, die dem Unternehmen zustehen, vom Kunden gehalten werden solche Produkte wie Bailee.

5.2 Der Kunde muss (sofern vom Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde) sicherstellen, dass alle Produkte, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, und das Eigentum, das beim Unternehmen verbleibt, beschriftet oder anderweitig gekennzeichnet sind, damit sie leicht identifiziert werden können.

5.3 Solange das Eigentum an den Produkten beim Unternehmen verbleibt, hat das Unternehmen unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, die Produkte zu kaufen, das Recht, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck alle vom Käufer genutzten Räumlichkeiten zu betreten .

5.4 Das Unternehmen kann eine Klage auf den Preis der Produkte aufrechterhalten, auch wenn das Eigentum an den Produkten möglicherweise nicht auf den Kunden übergegangen ist.

5.5 Der Kunde muss die Produkte während des gesamten Zeitraums zwischen dem Übergang des Risikos auf den Kunden und dem Verbleib des Eigentums beim Unternehmen vollständig gegen alle Risiken versichern, die normalerweise von einer umsichtigen Person, die ein ähnliches Geschäft wie der Kunde betreibt, versichert werden.


6. SPEZIFIKATIONSBESCHREIBUNGEN

Alle Muster, Zeichnungen, Spezifikationen und Beschreibungen der Produkte, sofern enthalten, sind nur Näherungswerte und dienen lediglich als Richtlinie. Das Unternehmen übernimmt dementsprechend keine Haftung für deren Richtigkeit.


7. GEISTIGES EIGENTUM

7.1 Alle Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art an den gesamten Produkten oder Teilen davon bleiben Eigentum des Unternehmens.


7.2 Der Kunde darf nicht:-

7.2.1 die gesamten oder einen Teil der in den Produkten enthaltenen Softwareprogramme oder elektrischen Designs (im Folgenden als „die Software“ bzw. „die Designs“ bezeichnet) zu kopieren oder zu duplizieren;

7.2.2 die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu disassemblieren oder zu dekompilieren;

7.2.3 die Designs ändern oder modifizieren.


8. ALLGEMEINE HAFTUNG

8.1 Vorbehaltlich des Rests dieser Klausel 8 gewährleistet das Unternehmen hiermit, dass:8.1.1 das Unternehmen das Recht hat, die Produkte zu verkaufen;

8.1.2 zum Zeitpunkt des Verkaufs sind die Produkte frei von jeglichen Gebühren oder Belastungen und der Kunde hat das Recht, sich an den Produkten zu erfreuen;

8.1.3 die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Risikoübergangs auf den Kunden frei von wesentlichen Verarbeitungs- und/oder Materialfehlern sind und dass das Unternehmen für einen Zeitraum von einem Jahr ab diesem Zeitpunkt jedes Produkt repariert oder ersetzt, das nicht den Anforderungen entspricht mit dieser Garantie IMMER VORAUSGESETZT, DASS die Haftung des Unternehmens im Rahmen dieser Garantie auf die Reparatur oder den Ersatz der betroffenen Produkte beschränkt ist und davon abhängt, dass der Kunde:-

8.1.3.1 die Gesellschaft unverzüglich und in jedem Fall innerhalb der Frist von einem Jahr über einen solchen Sachmangel zu informieren;

8.1.3.2 die betroffenen Produkte innerhalb von vierzehn Tagen nach dieser Benachrichtigung ordnungsgemäß und angemessen verpackt, fracht- oder postfrei an das Unternehmen zurücksenden;

8.1.3.3 sicherzustellen, dass die Produkte nicht manipuliert, repariert, modifiziert oder in irgendeiner Weise verändert wurden; Und

8.1.3.4 Sicherstellen, dass die Produkte vor Schäden geschützt oder anderweitig ordnungsgemäß gepflegt werden und im Besitz des Käufers bleiben.

8.2 Die in Abschnitt 8.1 enthaltenen Garantien gelten. dieser Bedingung gelten anstelle aller anderen Garantien und Bedingungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend und unabhängig davon, ob sie sich aus Gewohnheitsrecht oder anderweitig ergeben, und schließen diese aus.

8.3 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die Haftung des Unternehmens für (a) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit des Unternehmens, (b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, (c) Verstoß gegen die in Abschnitt 12 „Verkauf von Waren“ genannten Bedingungen einschränken oder ausschließen Act 1979 oder (d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987.

8.4 Vorbehaltlich Abschnitt 8.3:

8.4.1 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Nichtlieferung der Produkte, sofern diese Nichtlieferung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (einschließlich, unbeschadet der Allgemeingültigkeit des vorstehenden Krieges, Streiks, Aussperrung, Sitzstreiks). , Handelsstreitigkeiten, Überschwemmungen, Unfälle in Räumlichkeiten, Anlagen oder Maschinen oder Mangel an Ressourcen oder Arbeitskräften) („Höhere Gewalt“) oder das Versäumnis des Kunden, angemessene Lieferanweisungen bereitzustellen. Im Falle höherer Gewalt ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder zurückzutreten, ohne für daraus resultierende Verluste oder Schäden jeglicher Art zu haften;

8.4.2 Die Nichteinhaltung eines angegebenen Liefertermins durch das Unternehmen stellt keinen Vertragsbruch dar und der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag als dadurch aufgehoben zu betrachten oder von ihm oder einem damit verbundenen Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten einen Teil davon oder Anspruch auf Schadensersatz für dieses Versäumnis oder für daraus resultierende Verluste oder Schäden;

8.4.3 Das Unternehmen haftet nicht dafür, dass die gelieferten Produkte nicht für einen bestimmten Zweck geeignet sind, für den sie benötigt werden.

8.4.4 Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben;

8.4.5 Die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden für alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen, darf unter keinen Umständen den Vertragspreis der Produkte übersteigen; Und

8.4.6 Der Kunde darf sich nicht auf Aussagen, Versprechen oder Darstellungen in Bezug auf gelieferte Produkte verlassen, es sei denn, diese wurden vom Unternehmen schriftlich abgegeben.

8.5 Der Preis, zu dem sich das Unternehmen bereit erklärt, die Produkte an den Kunden zu liefern, basiert auf:-

8.5.1 die gegebenen und akzeptierten Garantien; Und

8.5.2 die auferlegten Haftungserweiterungen und -beschränkungen.


9. AUFGABE

Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine seiner Rechte aus diesem Vertrag oder im Rahmen eines Vertrags über den Kauf von Produkten ganz oder teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten oder damit umgehen.


10.EXPORT

10.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Exportverkäufe, sofern in der Auftragsbestätigung des Unternehmens an den Kunden nichts anderes festgelegt ist.

10.2 Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass das Einheitliche Kaufrecht auf den Vertrag keine Anwendung findet.

10.3 Wo die Produkte außerhalb des Vereinigten Königreichs geliefert werden sollen:-

10.3.1 Die Zahlung erfolgt auf die in der Auftragsbestätigung des Unternehmens an den Kunden angegebene Weise.

10.3.2 die Produkte werden zu den Bedingungen geliefert, die in der Auftragsbestätigung des Unternehmens an den Kunden angegeben sind;

10.3.3 Der Kunde erstattet dem Unternehmen alle Transport-, Versicherungs- und sonstigen Kosten, soweit die dem Unternehmen entstandenen Kosten nicht im Preis der Produkte enthalten sind.

10.4 Der Kunde muss alle notwendigen Export- oder Importlizenz-Austauschkontrollgenehmigungen und alle anderen Genehmigungen nationaler und regionaler Regierungen und Behörden einholen, die erforderlich sind, um die Vertragserfüllung sowohl durch das Unternehmen als auch durch den Kunden zu ermöglichen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist und in keinem Fall später erforderlich, damit das Unternehmen die Produkte zum frühestmöglichen Zeitpunkt liefern kann, zu dem die Lieferung der Produkte erfolgen kann.


11. Insolvenz und Vertragsbruch

11.1 Für den Fall, dass:-

11.1.1 Der Kunde begeht einen Vertragsverstoß und versäumt es, diesen Verstoß (sofern er behebbar ist) innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Unternehmens mit der Aufforderung zur Behebung zu beheben. oder

11.1.2 eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung auf Waren oder Eigentum des Kunden ausgeübt wird, oder

11.1.3 Der Kunde setzt die Zahlung seiner Schulden aus oder droht mit einer Aussetzung, oder er gibt zu oder wird davon ausgegangen, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit im Sinne der Abschnitte 123 oder 268 des Insolvenzgesetzes von 1986 (as) zu begleichen angemessen), oder

11.1.3 Der Kunde nimmt Verhandlungen über eine Vereinbarung mit oder zugunsten seiner Gläubiger auf oder begeht einen Konkurs- oder Insolvenzfall oder da es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, wird ein Antrag oder eine Anordnung zur Ernennung eines Verwalters, Konkursverwalters oder Insolvenzverwalters gestellt eine entsprechende Ernennung in Bezug auf das gesamte oder einen Teil seines Unternehmenseigentums oder Vermögens; oder

11.1.4 Es wird ein Auftrag erteilt, ein Beschluss gefasst, ein Antrag gestellt oder ein ähnliches Verfahren zur Liquidation des Kunden eingeleitet (es sei denn, es handelt sich um Sanierungs- oder Fusionszwecke ohne Insolvenz, die zuvor schriftlich vom Unternehmen genehmigt wurden). ) dann und in einem solchen Fall ist das Unternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte hierunter berechtigt, unverzüglich alle weiteren Lieferungen im Rahmen eines Vertrags auszusetzen, bis der Verzug behoben wurde, oder alle anderen Verträge zwischen dem Kunden und dem Unternehmen zu kündigen oder Teile davon oder nach Wahl des Unternehmens, Teillieferungen vorzunehmen. Ungeachtet einer solchen Kündigung muss der Kunde dem Unternehmen alle bis zum Datum der Kündigung geleisteten Arbeiten, verwendeten Materialien und gelieferten Produkte bezahlen und alle ausstehenden Beträge werden sofort fällig.

11.2 Der Kunde muss das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen, wenn eines der oben in 11.1 genannten Ereignisse eintritt oder wenn der Kunde begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass ein solches Ereignis bald eintreten wird.

12. Abfindung

Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder in irgendeiner Hinsicht nach irgendeinem Gesetz nicht durchsetzbar sein, wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch in keiner Weise beeinträchtigt oder beeinträchtigt. Wenn eine ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch Streichung eines Teils davon gültig und durchsetzbar wäre, gilt die Bestimmung mit der minimalen Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtswirksam und durchsetzbar zu machen.


13. ÜBERSCHRIFTEN

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Inhalt.


14. RECHT

14.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle darauf basierenden Verträge unterliegen in jeder Hinsicht den Gesetzen von England und Wales und in Übereinstimmung mit diesen.

14.2 Vorbehaltlich Klausel 14.3 unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales und vereinbaren, dass das Verfahren in Bezug auf Verfahren in England und Wales und in jeder anderen Gerichtsbarkeit einer von ihnen an ihrem eingetragenen Sitz zugestellt werden kann.

14.3 Nichts in dieser Klausel 14 schränkt das Recht des Unternehmens ein, Klagen gegen den Kunden bei einem anderen zuständigen Gericht einzuleiten, noch schließt die Einleitung eines Verfahrens in einer oder mehreren Gerichtsbarkeiten die Einleitung eines Verfahrens in einer anderen Gerichtsbarkeit aus gleichzeitig oder nicht, soweit dies nach dem Recht dieser anderen Gerichtsbarkeit zulässig ist.